Eine Pflicht für jedes Unternehmen
Im Jahr 2019 wurden bundesweit 873.971 Arbeitsunfälle registriert. Egal ob im Büro, auf einer Baustelle, im Kindergarten oder im Geschäft, an jedem Arbeitsplatz können Unfälle passieren. Jedes Unternehmen ist daher dazu verpflichtet eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern vor Ort zu haben — sie sind die Ersthelfer im Betrieb. Die Anzahl der Ersthelfer wird dabei durch bestimmte Faktoren beeinflusst. Sie ist abhängig von der Größe des Betriebs, der betrieblichen Gefahr sowie der Struktur und Organisation des Unternehmens.
Ab wann wird ein Ersthelfer im Betrieb benötigt?
Bei einer Zahl von bis zu 20 Versicherten in einem Betrieb ist lediglich ein Ersthelfer verpflichtend. Steigt die Zahl der Versicherten, gilt für Verwaltungs- und Handelsbetrieben, dass 5% der Versicherten eine Ersthelferausbildung haben müssen. In sonstige Betriebe sowie Schulen und Hochschulen müssen mindestens 10% der anwesenden Versicherten eine solche Ausbildung haben. Diese Bewertungskriterien werden durch den zuständigen Unfallversicherungsträger festgelegt und umfassen neben der Anzahl der Ersthelfer viel weitere Vorschriften.

In unserem Kurs werden Sie gezielt auf Unfälle am Arbeitsplatz vorbereitet. Am Ende des Kurses werden Sie in der Lage sein,
- einen korrekten Notruf abzusetzen,
- die Unfallstelle vorschriftsmäßig abzusichern,
- den Verunfallten psychisch zu betreuen,
- eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durch zu führen,
- den Verunfallten in die stabile Seitenlage zu bringen
- und verschiedenste Wunden richtig zu versorgen.
Um diese Ziele zu erreichen umfasst der Kurs sowohl ausführliche theoretische Einheiten als auch veranschaulichende Übungen.
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer dauert neun Unterrichtseinheiten und wird von einer, durch die Berufsgenossenschaft bestätigte Stelle ausgeführt. Um die Gültigkeit dieser Ausbildung zu erhalten, ist es notwendig spätestens alle zwei Jahre einen neuen Kurs zu absolvieren. bei uns wirst du Ersthelfer im Betrieb!
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