Eine Pflicht für jedes Unternehmen

Im Jahr 2019 wur­den bun­des­weit 873.971 Arbeits­un­fäl­le regis­triert. Egal ob im Büro, auf einer Bau­stel­le, im Kin­der­gar­ten oder im Geschäft, an jedem Arbeits­platz kön­nen Unfäl­le pas­sie­ren. Jedes Unter­neh­men ist daher dazu ver­pflich­tet eine bestimm­te Anzahl an Erst­hel­fern vor Ort zu haben — sie sind die Erst­hel­fer im Betrieb. Die Anzahl der Erst­hel­fer wird dabei durch bestimm­te Fak­to­ren beein­flusst. Sie ist abhän­gig von der Grö­ße des Betriebs, der betrieb­li­chen Gefahr sowie der Struk­tur und Orga­ni­sa­ti­on des Unternehmens.

Ab wann wird ein Ersthelfer im Betrieb benötigt?

Bei einer Zahl von bis zu 20 Ver­si­cher­ten in einem Betrieb ist ledig­lich ein Erst­hel­fer ver­pflich­tend. Steigt die Zahl der Ver­si­cher­ten, gilt für Ver­wal­tungs- und Han­dels­be­trie­ben, dass 5% der Ver­si­cher­ten eine Erst­hel­fer­aus­bil­dung haben müs­sen. In sons­ti­ge Betrie­be sowie Schu­len und Hoch­schu­len müs­sen min­des­tens 10% der anwe­sen­den Ver­si­cher­ten eine sol­che Aus­bil­dung haben. Die­se Bewer­tungs­kri­te­ri­en wer­den durch den zustän­di­gen Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger fest­ge­legt und umfas­sen neben der Anzahl der Erst­hel­fer viel wei­te­re Vorschriften.

In unse­rem Kurs wer­den Sie gezielt auf Unfäl­le am Arbeits­platz vor­be­rei­tet. Am Ende des Kur­ses wer­den Sie in der Lage sein,

  • einen kor­rek­ten Not­ruf abzusetzen,
  • die Unfall­stel­le vor­schrifts­mä­ßig abzusichern,
  • den Ver­un­fall­ten psy­chisch zu betreuen,
  • eine Herz-Lun­gen-Wie­der­be­le­bung durch zu führen,
  • den Ver­un­fall­ten in die sta­bi­le Sei­ten­la­ge zu bringen
  • und ver­schie­dens­te Wun­den rich­tig zu versorgen.

Um die­se Zie­le zu errei­chen umfasst der Kurs sowohl aus­führ­li­che theo­re­ti­sche Ein­hei­ten als auch ver­an­schau­li­chen­de Übungen. 

Die Aus­bil­dung zum betrieb­li­chen Erst­hel­fer dau­ert neun Unter­richts­ein­hei­ten und wird von einer, durch die Berufs­ge­nos­sen­schaft bestä­tig­te Stel­le aus­ge­führt. Um die Gül­tig­keit die­ser Aus­bil­dung zu erhal­ten, ist es not­wen­dig spä­tes­tens alle zwei Jah­re einen neu­en Kurs zu absol­vie­ren. bei uns wirst du Erst­hel­fer im Betrieb!


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