Ein Unfall im Straßenverkehr ist immer eine ärgerliche und stressige Angelegenheit. Ist der erste Schock überwunden, stellen sich allen Beteiligten hunderte Fragen: Was muss ich jetzt unternehmen? War das meine Schuld? Was ist mit den Schäden am Auto? Wer bekommt Geld von wem? Und wie lässt sich das Ganze im Zweifel vor Gericht beweisen? Ein Unfallzeuge kann in einer derartigen Situation hilfreich sein und zur Klärung des Falls beitragen.

In diesem Beitrag erklären wir dir alles Wichtige zum Thema „Unfallzeugen“. Was genau ist ein Unfallzeuge? Welche Rechte und Pflichten hat er? Wie verhalte ich mich korrekt, wenn ich einen Unfall beobachtet habe? Ist es strafbar, als Unfallzeuge einen Unfallort zu verlassen, ohne Angaben zur eigenen Person gemacht zu haben? Muss ich zwingend warten, wenn ich Zeuge eines Verkehrsunfalles wurde?
Was ist ein Unfallzeuge?
Ein Unfallzeuge ist jemand, der ein Unfallgeschehen nicht nur bemerkt, sondern auch wichtige Angaben dazu machen und den Ablauf schildern kann. Vor Gericht ist es die Aufgabe eines Zeugen, alles zu schildern, was er sinnlich wahrnehmen könnte. Das bedeute, alles, was er hören, sehen, fühlen und riechen konnte. Alles andere in puncto Rechtsansichten, Schlussfolgerungen oder Erfahrungswissen sind nicht relevant und werden vom Gericht nicht berücksichtigt.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Unfallzeuge?
Erhält ein Unfallzeuge eine gerichtliche Vorladung im Rahmen einer Beweisaufnahme, ist dieser dazu verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und dort wahrheitsgemäß und umfassen auszusagen.
In einigen Situationen hättest du als Unfallzeuge aber auch die Möglichkeit, eine Zeugenaussage zum Unfall zu verweigern. Sollten du beispielsweise mit einer Partei verlobt, verheiratet, in gerader Linie verwandt oder verschwägert sein, müsstest du nicht als Unfallzeuge aussagen.

Muss ich als Unfallzeuge am Unfallort warten?
Ein Unfallzeuge kann in einer derartigen Situation hilfreich sein und zur Klärung des Falls beitragen.
Zunächst muss betont werden, dass du als Unfallzeuge im Sinne des § 142 des Strafgesetzbuches keineswegs als „Unfallbeteiligter“ giltst. Das bedeutet, dass du dich vom Unfallort entfernen kannst, ohne dich der Fahrerflucht oder der Unfallflucht schuldig zu machen.
Wer als Unfallzeuge ein Unfall Geschehen beobachtet hat, der muss also nicht zwingend auf die Polizei warten, um sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Macht er dies jedoch und wird er daraufhin gerichtlich geladen. Ein Unfallzeuge kann in einer derartigen Situation hilfreich sein und zur Klärung des Falls beitragen.
In Betracht kommt allerdings je nach den Umständen des Einzelfalles eine Strafbarkeit des Zeugen wegen unterlassener Hilfeleistung im Sinne des § 323c StGB. Danach macht sich derjenige strafbar, der in einem Notfall nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und für ihn auch zumutbar gewesen wäre. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei einem bloßen Auffahrunfall ohne Personenschaden ist dies jedoch nicht einschlägig. Du solltest also einen Unfallort niemals einfach verlassen, ohne dich vergewissert zu haben, dass Erste Hilfe geleistet wird oder selbst zu helfen.
Solltest du nicht nur Zeuge eines Unfalls werden, sondern einmal selbst daran beteiligt sein, gilt es ebenfalls einige Dinge zu beachten. Wie du dich am besten verhältst und wie du dich auf keinen Fall verhalten solltest erfährst du in unserem Blog.
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