Ein Unfall im Stra­ßen­ver­kehr ist immer eine ärger­li­che und stres­si­ge Ange­le­gen­heit. Ist der ers­te Schock über­wun­den, stel­len sich allen Betei­lig­ten hun­der­te Fra­gen: Was muss ich jetzt unter­neh­men? War das mei­ne Schuld? Was ist mit den Schä­den am Auto? Wer bekommt Geld von wem? Und wie lässt sich das Gan­ze im Zwei­fel vor Gericht bewei­sen? Ein Unfall­zeu­ge kann in einer der­ar­ti­gen Situa­ti­on hilf­reich sein und zur Klä­rung des Falls beitragen.

Zeugin bei einem Unfall. Polizei und Notruf mit dem Handy rufen. Ein Unfallzeuge kann in einer derartigen Situation hilfreich sein und zur Klärung des Falls beitragen.

In die­sem Bei­trag erklä­ren wir dir alles Wich­ti­ge zum The­ma „Unfall­zeu­gen“. Was genau ist ein Unfall­zeu­ge? Wel­che Rech­te und Pflich­ten hat er? Wie ver­hal­te ich mich kor­rekt, wenn ich einen Unfall beob­ach­tet habe? Ist es straf­bar, als Unfall­zeu­ge einen Unfall­ort zu ver­las­sen, ohne Anga­ben zur eige­nen Per­son gemacht zu haben? Muss ich zwin­gend war­ten, wenn ich Zeu­ge eines Ver­kehrs­un­fal­les wurde?

Was ist ein Unfallzeuge?

Ein Unfall­zeu­ge ist jemand, der ein Unfall­ge­sche­hen nicht nur bemerkt, son­dern auch wich­ti­ge Anga­ben dazu machen und den Ablauf schil­dern kann. Vor Gericht ist es die Auf­ga­be eines Zeu­gen, alles zu schil­dern, was er sinn­lich wahr­neh­men könn­te. Das bedeu­te, alles, was er hören, sehen, füh­len und rie­chen konn­te. Alles ande­re in punc­to Rechts­an­sich­ten, Schluss­fol­ge­run­gen oder Erfah­rungs­wis­sen sind nicht rele­vant und wer­den vom Gericht nicht berücksichtigt.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Unfallzeuge?

Erhält ein Unfall­zeu­ge eine gericht­li­che Vor­la­dung im Rah­men einer Beweis­auf­nah­me, ist die­ser dazu ver­pflich­tet, vor Gericht zu erschei­nen und dort wahr­heits­ge­mäß und umfas­sen auszusagen.

In eini­gen Situa­tio­nen hät­test du als Unfall­zeu­ge aber auch die Mög­lich­keit, eine Zeu­gen­aus­sa­ge zum Unfall zu ver­wei­gern. Soll­ten du bei­spiels­wei­se mit einer Par­tei ver­lobt, ver­hei­ra­tet, in gera­der Linie ver­wandt oder ver­schwä­gert sein, müss­test du nicht als Unfall­zeu­ge aussagen.

Muss ich als Unfallzeuge am Unfallort warten?

Ein Unfallzeuge kann in einer derartigen Situation hilfreich sein und zur Klärung des Falls beitragen.

Zunächst muss betont wer­den, dass du als Unfall­zeu­ge im Sin­ne des § 142 des Straf­ge­setz­bu­ches kei­nes­wegs als „Unfall­be­tei­lig­ter“ giltst. Das bedeu­tet, dass du dich vom Unfall­ort ent­fer­nen kannst, ohne dich der Fah­rer­flucht oder der Unfall­flucht schul­dig zu machen.

Wer als Unfall­zeu­ge ein Unfall Gesche­hen beob­ach­tet hat, der muss also nicht zwin­gend auf die Poli­zei war­ten, um sich als Zeu­ge zur Ver­fü­gung zu stel­len. Macht er dies jedoch und wird er dar­auf­hin gericht­lich gela­den. Ein Unfall­zeu­ge kann in einer der­ar­ti­gen Situa­ti­on hilf­reich sein und zur Klä­rung des Falls beitragen.

In Betracht kommt aller­dings je nach den Umstän­den des Ein­zel­fal­les eine Straf­bar­keit des Zeu­gen wegen unter­las­se­ner Hil­fe­leis­tung im Sin­ne des § 323c StGB. Danach macht sich der­je­ni­ge straf­bar, der in einem Not­fall nicht Hil­fe leis­tet, obwohl dies erfor­der­lich und für ihn auch zumut­bar gewe­sen wäre. Hier droht eine Frei­heits­stra­fe bis zu einem Jahr oder eine Geld­stra­fe. Bei einem blo­ßen Auf­fahr­un­fall ohne Per­so­nen­scha­den ist dies jedoch nicht ein­schlä­gig. Du soll­test also einen Unfall­ort nie­mals ein­fach ver­las­sen, ohne dich ver­ge­wis­sert zu haben, dass Ers­te Hil­fe geleis­tet wird oder selbst zu helfen.

Soll­test du nicht nur Zeu­ge eines Unfalls wer­den, son­dern ein­mal selbst dar­an betei­ligt sein, gilt es eben­falls eini­ge Din­ge zu beach­ten. Wie du dich am bes­ten ver­hältst und wie du dich auf kei­nen Fall ver­hal­ten soll­test erfährst du in unse­rem Blog.

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